Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. BraSa Baustoffhandel GmbH, Warendorf
I. Vertragsinhalt
Vertragsinhalt sind alle mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Vertragsinhalt sind ferner die allgemeinen Geschäftsbedingungen der BraSa. Die Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners/Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, und zwar auch dann nicht, wenn wir diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Zurückhaltungen und Aufrechnungen
Der Besteller darf gegenüber den Zahlungsansprüchen der BraSa nur wegen solcher Gegenforderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte ausüben, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
Ill. Lieferzeit
Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
IV. Gewährleistung
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dein Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung besteht nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
Wird eine vertragswesentiiche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
V. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
VI. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle wechselseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist Warendorf.